Hierzu finden Sie in Ihrem Mietvertrag genauere Informationen. Die Abhol- und Rückgabezeiten sind bereits im Vorweg auf eine bestimmte Uhrzeit festgelegt. Es ist möglich, dass wir Sie 1-3 Tage vor Abholung noch einmal kontaktieren um den Termin auf unsere Tägliche Disposition anzupassen (+/- 1 bis 2 Stunden)
Natürlich werden die Funktionen aller Mietfahrzeuge bei Übergabe erklärt. Die Einweisung in das Fahrzeug, abhängig vom Typ, dauert ca. 30-45 Minuten.
Alle Mietfahrzeuge sind in der Regel aus dem aktuellen Jahr.
Unsere Mobile sind alle voll ausgestattet und bieten je nach Modell die Möglichkeit bis zu 10 Tage vollkommen autark zu sein. Auch mit unseren kleinsten können Sie bereits einige Tage frei stehen. Dies ist abhängig davon, wie lange und intensiv die Verbraucher genutzt werden.
Ja, alle Fahrzeuge verfügen über eine TV Ausstattung mit vollautomatischer SAT-Anlage.
Ja, alle Fahrzeuge haben eine Navigation und eine Rückfahrkamera an Bord.
Ja, alle Mietfahrzeuge verfügen im Fahrerbereich über eine Klimaanlage.
Die Modelle Concorde Charisma, Concorde Centurion und Carthago s-plus verfügen zusätzlich noch über eine Klimaanlage im Aufbau.
Ja, alle Mietfahrzeuge sind Kochutensilien, sowie Besteck/Porzellan und Gläsern ausgestattet.
Ja, alle Mietfahrzeuge verfügen über eine Campingausrüstung.
Nein. Es sind keine Handtücher, Bettwäsche und Körperpflegeproduckte im Fahrzeug vorhanden. WC Papier finden Sie in der Nasszelle bzw. Toilette in Ihrem Reisemobil.
Nein, es sind beliebig viele Fahrer möglich. Der Original Führerschein aller gewünschten Fahrer muss bei Übergabe vorgelegt werden. Das Mindestalter für Mieter/Fahrer beträgt 20 Jahre.
Ja, Auslandsfahrten innerhalb Europas sind grundsätzlich möglich. Fahrten in außer europäische und nachfolgende Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters: Albanien, Weißrussland, Bulgarien, Kosovo, Nordmazedonien, Moldawien, Rumänien, Serbien, Ukraine, Russland, Türkei (nur europäischer Teil).
Fahrten in Kriegs-, Krisen- und Katastrophengebiete sind grundsätzlich verboten.
Nein, alle Mietfahrzeuge sind ausschließlich Nichtraucherfahrzeuge. Rauchen innerhalb des Fahrzeugs ist somit grundsätzlich nicht gestattet.
Leider verfügen wir in der Vermietung nicht über Fahrzeuge die behindertengerecht ausgestattet sind.
Die Servicepauschale beinhaltet die reisefertige Übergabe des Fahrzeugs mit gefüllten Tanks, Gasflaschen für Ihre Reise (jeweils abhängig von der Reisedauer und dem Fahrzeug max. 2x11kg), Außenwäsche des Fahrzeugs bei Rückgabe, Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung lt. Mietvertrag, alle gefahrene Kilometer.
Sie bekommen bei Fahrzeugabholung eine genaue Übersicht, die Ihnen dabei hilft, an alles zu denken.
Ja, alle Reisemobil Tanks können bei uns geleert werden.
Ihren PKW können Sie kostenfrei auf unserem Außengelänge abstellen.
Samstag, Sonntag und an Feiertagen finden keine Übergaben und Rücknahmen von Fahrzeugen statt.
Zur Reduzierung des Selbstbehalts auf € 150,00 bei Steinschlägen in der Frontscheibe bieten wir Ihnen für € 2,99/ Tag eine Versicherung an.
Nein, die Fahrzeuge verfügen über keine Anhängerkupplung.
Ja, alle Fahrzeuge sind mit einem Fahrradträger ausgestattet.
Malibu Van: 2er Fahrräder mit einem Gesamtgewicht vom max. 35 kg (keine e-Bikes)
Alle übrigen: 4er Träger bzw. bei Fahrzeugen mit 2 und 3er Trägern ist ausreichend Platz in der Heckgarage für mindestens 1 bzw. 2 weitere Fahrräder.
Beim Malibu 640 Van können e-bikes nur im Heckstauraum mitgenommen werden.
Bei allen übrigen Fahrzeugen ist eine Mitnahme von e-bikes möglich, grundsätzlich jedoch nicht auf dem Heckträger.
Ja, Öl zählt auch zu den Verbrauchsmaterialien. Da unsere Fahrzeuge alle neu sind, kann ein Ölverbrauch von 1 Liter auf 1.000 Kilometer normal sein. In aller Regel ist das Auffüllen von Motoröl nicht notwendig, hängt aber von der gefahrenen Strecke ab.
Zu allen Fahrzeugen, erhalten Sie bei Anmietung eine Infomappe. In dieser Mappe finden Sie eine Telefonnummer, die Sie im Fall einer Panne anrufen können.
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll. Gegnerische Ansprüche dürfen grundsätzlich nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen und die Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten.